Die Multilaterale Vereinbarung erlaubt insbesondere größere Verpackungen für Abfallstoffe, die mit bestimmten ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie A (UN 2814) verunreinigt sind oder verunreinigt sein können.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus) hat die von Belgien vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M315 gezeichnet. Sie betrifft die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist, und ist gültig bis 31. Dezember 2023.
Die M315 ersetzt die von Belgien, Deutschland (VkBl. 2017 S. 562), Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden und der Schweiz gezeichnete M305 gleichen Inhalts, die noch bis Ende dieses Jahres anwendbar ist.
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