Österreich zeichnet M315, Deutschland und Schweden zeichnen M321.
(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M315 – Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist – gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 2019 S. 2), Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz sowie neu von Austria. Die Vereinbarung ist gültig bis 31. Dezember 2023.
Die Multilaterale Vereinbarung erlaubt insbesondere größere Verpackungen für Abfallstoffe, die mit bestimmten ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie A (UN 2814) verunreinigt sind oder verunreinigt sein können.
M321 – Beförderung von Stoffen unter der UN-Nummer 3316 Chemie-Testsatz oder Erste-Hilfe-Ausrüstung in Verbindung mit der Sondervorschrift 671 und dem Unterabschnitt 1.1.3.6 – vorgeschlagen vom Vereinigten Königreich, jetzt gezeichnet von Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus) und Schweden und nun im Verkehr in und zwischen diesen drei Ländern anwendbar. Die Vereinbarung ist gültig bis 31. Dezember 2020.
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