Mehr Kontrollen, weniger Mängel

Eisenbahn-Bundesamt veröffentlicht Ergebnisse der Gefahrgutkontrollen 2011.

(fu) In seinem Jahresbericht 2011 zieht das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eine erfreuliche Bilanz: Bei den gesetzlichen Gefahrgutkontrollen nach RID gab es im vergangenen Jahr weniger Beanstandungen. Und das, obwohl 2011 die Anzahl der Kontrollen leicht auf 14.389 gesteigert wurde. Auch bei den parallel laufenden technischen Kontrollen von 13.854 gefahrguttragenden Güterwagen registrierten die Kontrolleure wesentlich weniger Mängel als in den Vorjahren.

 

Die Zahl der Kontrollen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,8 % erhöht. Dabei gab es bei 924 Kontrollen Beanstandungen mit 1085 Mängeln. Die Beanstandungsquote sank von 6,9 % auf 6,4 %. Sogar um rund ein Drittel gingen die Mängel im Bereich der besonders hohen Gefahren (Gefahrenkategorie I [GK I]) zurück. Ebenfalls erfreulich ist der Rückgang der GK II von fast 15 %. Lediglich bei den "leichteren Gefahren" der GK III ist ein Anstieg von fast 10 % zu verzeichnen.

 

Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist die Beanstandungsquote mit 11,4 % jedoch drei Mal so hoch wie im innerstaatlichen Verkehr. Hier hat das EBA angekündigt, künftig verstärkt Amtshilfe nach RID 1.8.2.2 zu beantragen oder Beförderungsverbote auszusprechen.

 

Die meisten Mängel registrierten die Kontrolleure im Bereich der Versandvorschriften. Dabei wurde meist gegen die Kennzeichnungsvorschriften für umweltgefährdende Stoffe verstoßen. Allein im Bereich der fehlenden bzw. nicht entfernten Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen wurden 57 Mängel festgestellt. Immerhin 158-mal waren Verschlüsse von Tanks mit Untenentleerung nicht ausreichend verschlossen. Das dabei kein Ladegut ausgetreten ist, mag unter anderem daran liegen, dass die Kontrollen häufig vor Abfahr des Zuges stattfanden.

 

Auf Grund besonderer Verwaltungsabkommen mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen gibt es in diesen Ländern auch Kontrollen innerhalb der Betriebe. Das EBA bilanziert, dass sich die Zusammenarbeit zwischen den Kontrollbehörden in der Praxis bewährt habe. Wegen der Personalknappheit beim Eisenbahn-Bundesamt könne sie jedoch nicht weiter ausgebaut werden. Auffällig ist, dass die Beanstandungsquote mit 15,7 bzw. 16,7 % fast dreimal so hoch ist, wie bei der Regelüberwachung mit 6,4 %. Dies wird mit den besonderen Rahmenbedingungen dieser Kontrollen erklärt.

 

Für die Überwachung werden spezielle Gefahrgut-Kontrollteams eingesetzt, die mit 47 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der 12 EBA-Außenstellen besetzt sind. Überwacht wird die Einhaltung Gefahrgutverordnung Straße, Schiene und Binnenschiff (GGVSEB), der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)und des RID. Einige Außenstellen haben Ausnahmen gemäß § 5 Abs. 2 GGVSEB (u.a. für Blausäure, Phosphor gelb und Calciumcarbid) verstärkt kontrolliert.

Die Gefahrgutkontrollen werden weitgehend mängel- oder verdachtsorientiert oder aufgrund eines besonderen Anlasses durchgeführt. Die Intensität der Kontrollen richtet sich nach Angaben des EBA nach der Zuverlässigkeit der Betroffenen, dem Gefahrgut-Versandaufkommen und der Art des gefährlichen Gutes.

 

 

 

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