Der Fachverband Batterien des ZVEI hat sein Merkblatt Nr. 5 aktualisiert und will dabei unterstützen, das ADR sowie nationale Regelungen umzusetzen.
(mih) ln seinem Merkblatt Nr. 5 „Transport von Batterien“ hat der Fachverband Batterien des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) Hinweise für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen von neuen, beschädigten sowie gebrauchten Batterien und anderen batteriespezifischen Gefahrgütern auf der Straße zusammengestellt. Das aktualisierte Merkblatt mit Stand Mai 2016 will auf die Gefahrgutvorschriften und die dort festgeschriebenen Verantwortlichkeiten hinweisen und dabei unterstützen, das ADR 2015 sowie nationale Regelungen umzusetzen. Die Aktualisierungen betreffen insbesondere die Beförderung von Lithiumbatterien.
Das 51 Seiten umfassende Merkblatt ist in drei Teile gegliedert: zu transportierende Gefahrgüter (Übersicht), allgemeine Vorschriften für den Transport sowie stoffspezifische Vorschriften für den Transport. Im dritten Teil sind die Anforderungen an 17 verschiedene, im Zusammenhang mit Batterien typische Beförderungsfälle stichwortartig dargestellt.
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