Die Republik Moldau wird den Anh. B (CIM) zum COTIF anwenden, den Anh. C (RID) jedoch nicht.
(mih) Seit 1. September 2024 ist die Republik Moldau neuer Mitgliedstaat der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF). Der Beitrittsantrag zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und seinen Anhängen sei rechtsverbindlich angenommen worden.
Die Republik Moldau erklärte, den Anh. B zum COTIF, die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM), anzuwenden, die übrigen Anhänge zum Übereinkommen, u.a. Anh. C (RID), jedoch nicht.
Die OTIF hat somit nun 51 Mitgliedstaaten und ein assoziiertes Mitglied.
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