Das BMVI und das BMU haben Beschlüsse der Moselkommission für die Moselschifffahrt in Kraft gesetzt.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) haben die „Vierte Verordnung zur Änderung moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften“ vom 30. April 2019 (BGBl. 2019 II S. 282) bekannt gemacht.
Damit werden Beschlüsse der Moselkommission vom 12. Mai 2017 (MK-I-17-5.4), vom 30. November 2017 (MK-II-17-4.3 und MK-II-17-4.4), vom 29. Mai 2018 (MK-I-18-5.4 und MK-I-18-5.5) sowie vom 27. November 2018 (MK-II-18-5.2 und MK-II-18-5.3) zur Änderung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) auf der Mosel in Kraft gesetzt. Zudem wird Art. 4 der Verordnung zur Einführung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPEV) angepasst.
Die Änderungen betreffen u.a. die Begriffsbestimmungen, das Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen, Inland AIS (Automatic Identification System) und Inland ECDIS (Electronical Chart and Display Information System), besondere Liegestellen, die zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter sowie die Mindestabstände bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stillliegen. Die Änderungen werden am 1. Juni 2019, 1. Dezember 2019 bzw. 1. Januar 2020 wirksam.
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