Multilaterale Abkommen

Frankreich hat seine Zeichnung der M213 zurückgezogen und sich ersatzweise der M238 angeschlossen.

(ak) Für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße haben sich folgende Änderungen ergeben:

 

M213 − Beförderung von UN 1057 Feuerzeugen mit entzündbarem Gas oder UN 1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge mit entzündbarem Gas − vorgeschlagen von Österreich und gezeichnet von nunmehr nur noch vier Ländern, und zwar von Luxemburg, der Tschechischen Republik, von Deutschland(Verkehrsblatt Nr. 1/2011) sowie Irland.

 

Voraussetzung für den Transport ist die Einhaltung von Kapitel 3.3, von Sondervorschrift 201 und Unterabschnitt 4.1.4.1, sowie von Verpackungsanweisung P002 (Feste Stoffe), der Sondervorschrift für die Verpackung PP84 oder RR5 des ADR. Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Jedes Packstück ist mit einer 10x10 cm großen Markierung "UN 1057" zu versehen und darf eine Bruttomasse von 10 kg nicht überschreiten. Die Transporteinheit darf insgesamt nicht mehr als 100 kg Bruttomasse solcher Packstücke enthalten. Außerdem ist eine Kopie der M213 mitzuführen. Die Vereinbarung ist befristet bis zum 31. Dezember 2014.

 

M238 − Beförderung von Feuerzeugen und Nachfüllkartuschen der UN 1057 – vorgeschlagen von Deutschland (Verkehrsblatt 18/2011), gezeichnet von der Schweiz sowie nun von Frankreich. Abweichend von den anwendbaren Vorschriften des ADR unterliegt die Beförderung von UN 1057 Feuerzeuge, die der Norm EN ISO 9994:2006 + A1:2008 "Feuerzeuge – Festlegungen für die Sicherheit" entsprechen, und UN 1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, nur den Beförderungsbedingungen der Abschnitte 3.4.1 a) bis h), 3.4.2 (mit Ausnahme der gesamten Bruttomasse von 30 kg), 3.4.3 (mit Ausnahme der gesamten Bruttomasse von 20 kg), 3.4.11 und 3.4.12. Die Vereinbarung läuft am 1. Januar 2013 aus.

 

M239 − Beförderung von gebrauchten Lithiumzellen und -batterien – vorgeschlagen von Deutschland (Verkehrsblatt 18/2011), gezeichnet von der Schweiz sowie nun auch von Frankreich. Abweichend von den anwendbaren Bestimmungen des ADR für die Beförderung von zellen und Batterien dürfen die UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481 mit einer Bruttomasse von jeweils höchstens 500 g, die in Ausrüstungen enthalten und zur Entsorgung gesammelt wurden – auch zusammen mit anderen gebrauchten Zellen oder Batterien, die kein Lithium enthalten – zur Beförderung bis zur Zwischenverarbeitungsstelle aufgegeben werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.


M242 − Verwendung von Ausrüstungen für Tanks – vorgeschlagen von Deutschland (VkBl. 16/2011), gezeichnet von Frankreich, der Schweiz sowie nun von den Niederlanden. Abweichend von den Bestimmungen des Unterabschnitts 6.8.2.2.1 dürfen neue Tanks bis zum 31. Dezember 2011 mit Produktauslassventilen und Gaswechselventilen sowie Bodenventilen ausgerüstet werden, die nicht den Normen EN 14432:2006 und EN 14433:2006 entsprechen, sofern sie nach den bisherigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften zulässig sind. Die Vereinbarung ist bis einschließlich 1. Januar 2012 anwendbar.

 

M243Beförderung von UN 1402 Calciumcarbid der Klasse 4.3, Verpackungsgruppe I, in Tanks, vorgeschlagen von Deutschland (Verkehrsblatt 24/2011) und nun gezeichnet von Frankreich. Abweichend von den Bestimmungen in Spalte (12), Tabelle A, Kapitel 3.2, ADR darf UN 1402 Calciumcarbid der Klasse 4.3, Verpackungsgruppe I unter bestimmten Voraussetzungen in Tanks mit der Tankcodierung S2, 65AN (+) befördert werden. Unter anderem müssen sie mit dem Vermerk versehen sein "Nicht öffnen während der Beförderung. Bildet in Berührung mit Wasser entzündbare Gase". Die Veröffentlichung im Verkehrsblatt steht noch aus. Die Vereinbarung läuft am 1. Januar 2013 aus.

 

Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE. Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.

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