Die multilaterale Vereinbarung M206 ist von einem weiteren Staat gezeichnet worden. Insgesamt gilt sie damit für inzwischen bereits zehn Staaten.
Folgende Veränderungen haben sich für den Straßenverkehr ergeben:
M206 − Beförderung von umweltgefährdenden Stoffen unter Abweichung von 5.2.1.8 ADR: Gefahrgüter mit den UN-Nummern 3077 und 3082 dürfen unter Verzicht auf die in 5.2.1.8.3 abgebildete Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe (Symbol Fisch und Baum) transportiert werden − vorgeschlagen vom Vereinigten Königreich, gezeichnet von Frankreich, Belgien, Deutschland, Irland, den Niederlanden, Dänemark, der Schweiz, von Österreich und neu von Norwegen.
Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.
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