Deutschland hat die von Großbritannien vorgeschlagene M204 gezeichnet. Diese ist nun anwendbar im Verkehr in und zwischen diesen Staaten.
Es ergeben sich folgende Veränderungen für den Straßenverkehr:
M204 – Der Stoff 1-Hydroxybenzotriazol-Monohydrat wird in Abweichung von Unterabschnitt 3.2.1 ADR der UN-Nr. 3474 zugeordnet; nicht anwendbar für den Eurotunnel – vorgeschlagen von Großbritannien, jetzt gezeichnet von Deutschland (VkBl. 5/09, Nr. 43). Die Vereinbarung läuft zum 30. Juni 2011 aus.
Der Hintergrund für diese Vereinbarung ist, dass die Benennung des Stoffs mit der UN-Nr. 3474 derzeit widersprüchlich ist: "1-Hydroxybenzotriazol, wasserfrei, angefeuchtet, mit mindestens 20 Masse-% Wasser". Künftig wird es auch im ADR/RID „1-Hydroxybenzotriazol-Monohydrat“ heißen. Die Sondervereinbarung ermöglicht damit eine Verwendung der neuen Benennung bereits vor dem Inkrafttreten des RID/ADR 2011, in dem alle Änderungen aus der 16. überarbeiteten Ausgabe der UN-Modellvorschriften enthalten sein werden.
Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.
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