Mit einer neuen multilateralen ADR-Vereinbarung führen Frankreich und Belgien einen ADR-Schein "light" ein: Er wird nur für Mineralölprodukte wie Benzin und Dieselkraftstoff gelten.
Folgende Veränderung hat sich für den Straßenverkehr ergeben:
M202 − abweichend von den Bestimmungen in Abschnitt 8.2.1 ADR dürfen Basiskurse, Auffrischungsschulungen, praktische Übungen und Prüfungen auf den Transport der UN-Nummern 1202 (Dieselkraftstoff), 1203 (Benzin), 1223 (Kerosin), 1268 (Erdöldestillate), 1863 (Düsenkraftstoff) und 3475 (Ethanol und Benzin-Gemisch) als Stückgut oder in Tanks beschränkt werden; die ADR-Bescheinigung muss einen Hinweis darauf tragen − vorgeschlagen von Frankreich, jetzt gezeichnet von Belgien und damit anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen diesen Staaten.
Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.
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