Multilaterale ADR-Abkommen

Unter Auflagen ist der Transport von UN 1081 in zwei Ländern mit Batteriefahrzeugen und Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGCs) zulässig.

(ur) Es haben sich folgende Änderungen für den Straßentransport ergeben:

M248 – Transport von Tetrafluorethylen mit Batteriefahrzeugen und UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) – vorgeschlagen von Italien, gezeichnet von Frankreich. Abweichend von den ADR-Vorschriften Kapitel 3.2, Abschnitt 3.2.1, Tabelle A und Kapitel 4.3, Unterabschnitte 4.3.3.1.1 und 4.3.3.2.5 und Abschnitt 4.3.5, darf UN 1081, Tetrafluorethylen, stabilisiert, Klasse 2, Klassifizierungscode 2F, mit Batteriefahrzeugen und Gascontainern mit mehreren Elementen, die den Vorschriften des Kapitel 6.8 entsprechen, unter den folgenden Auflagen transportiert werden:
a)    Der Tank soll mit PxBN (M) codiert sein,
b)    Die Sondervorschriften TA4 und TT9 müssen angewendet werden,
c)    Das Gas darf nur in Batterie-Fahrzeugen und Gascontainern mit mehreren Elementen transportiert werden, deren Elemente aus nahtlosen Behältern zusammengesetzt sind.
Alle anderen entsprechenden Vorschriften des ADR für den Transport von UN 1081 müssen angewendet werden.
Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angaben hat der Absender im Beförderungspapier zu vermerken: Beförderung vereinbart nach Abschnitt 1.5.1 ADR (M248).
Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2012.

Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben.

Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE. Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.

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