Die Vereinbarung über den Transport von calciumcarbidhaltigen Entschwefelungsmitteln hat eine neue Zeichnung erhalten.
(ak) Es haben sich folgende Veränderungen für die Straße ergeben:
M226 − Beförderung von calciumcarbidhaltigen Entschwefelungsmitteln der UN 1402 (CALCIUMCARBID), Klasse 4.3, Verpackungsgruppe I − vorgeschlagen von Deutschland (Vkbl. 23/2010), gezeichnet von Frankreich, Schweden, Österreich, dem Vereinigten Königreich, Tschechien und nun auch von Finnland. Unter strengen Sicherheitsvoraussetzungen dürfen calciumcarbidhaltige Entschwefelungsmittel in loser Schüttung befördert werden. Ablaufdatum dieser Vereinbarung ist der 1. Juli 2015.
Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben.
Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.
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