Zwei multilaterale Vereinbarungen wurden inzwischen von weiteren Staaten gezeichnet.
Folgende Veränderungen haben sich für den Straßenverkehr ergeben:
M202 − abweichend von den Bestimmungen in Abschnitt 8.2.1 ADR dürfen Basiskurse, Auffrischungsschulungen, praktische Übungen und Prüfungen auf den Transport der UN-Nummern 1202 (Dieselkraftstoff), 1203 (Benzin), 1223 (Kerosin), 1268 (Erdöldestillate), 1863 (Düsenkraftstoff) und 3475 (Ethanol und Benzin-Gemisch) als Stückgut oder in Tanks beschränkt werden; die ADR-Bescheinigung muss einen Hinweis darauf tragen − gezeichnet von Frankreich und Belgien sowie neu von Italien und Deutschland (Verkehrsblatt 22/2010).
M218 – Verzicht auf die Anbringung von Placards an Containern, die ausschließlich im Straßenverkehr verwendet werden. Vorgeschlagen von Portugal, jetzt gezeichnet von Spanien.
Von mindestens zwei Vertragsparteien gezeichnete MA sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen diesen Staaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben.
Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE. Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.
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