Eine neue Vereinbarung über Gasflaschen für verflüssigtes Petroleumgas ist jetzt erstmals anwendbar.
(ak) Für die Gefahrgutbeförderung im Straßenverkehr haben sich folgende Veränderungen ergeben:
M247 − Wiederkehrende Prüfungen für einige Druckgefäße aus Stahl zur Beförderung von verflüssigtem Petroleumgas (UN 1965) − vorgeschlagen von Frankreich und jetzt gezeichnet von Belgien. Abweichend von den Bestimmungen der Absätze 6.2.1.6.1 a), b) und c) des ADR dürfen die wiederkehrenden Prüfungen von umspritzten geschweißten Druckbehältern aus Stahl für Petroleumgas unter den genannten Voraussetzungen von einer Prüfstelle vorgenommen werden, die von der zuständigen Behörde dazu ermächtigt ist.
Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE. Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.
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