Multilaterale ADR-Abkommen

Die multilaterale Vereinbarung M214 über automatische Blockierverhinderer für Anhänger hat einen neuen Unterzeichner gefunden.

(ak) Folgende Änderung hat sich für den Straßenverkehr ergeben:

 

M214 − Automatische Blockierverhinderer für Anhänger – gezeichnet von Frankreich, Lettland, Deutschland (VkBl. 1/2010), Belgien und neu von der Tschechischen Republik. Abweichend von den Vorschriften in Anmerkung d) der Tabelle in Abschnitt 9.2.1 dürfen Anhänger, die vor dem 1. Juli 1995 erstmals zum Verkehr zugelassen (oder, falls die Zulassung nicht verpflichtend ist, in Betrieb genommen) wurden und mit einem automatischen Blockierverhinderer nach der Regelung ECE-Regelung Nr. 13 Änderungsreihe 06 ausgestattet sind, aber den technischen Voraussetzungen von automatischen Blockierverhinderern der Kategorie A nicht entsprechen, auch nach dem 1. Januar 2010 weiter verwendet werden. Die Vereinbarung ist bis zum 31. Dezember 2010 gültig.

 

Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Vereinbarungstexte sind im Original abrufbar bei UN-ECE. Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen sind abrufbar beim BMVBS.

 

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