Multilaterale ADR-Abkommen

Eine erste Zeichnung ist erfolgt: Die von Deutschland vorgelegte Vereinbarung M 209 zum Transport von UN 3468 Wasserstoff in einem Metallhydrid-Speichersystem kann regional begrenzt angewendet werden.

(ak) Folgende Veränderungen ergeben sich für den Straßenverkehr:

 

M209 − Transport von UN 3468 Wasserstoff in einem Metallhydrid-Speichersystem oder Wasserstoff in einem Metallhydrid-Speichersystem in Ausrüstungen oder Wasserstoff in einem Metallhydrid-Speichersystem mit Ausrüstungen verpackt: UN 3468 darf unter Einhaltung der aufgezählten Verpackungsanforderungen abweichend von den Bestimmungen in Kapitel 3.2 Tabelle A sowie von Unterabschnitt 4.1.4.1 des ADR befördert werden − vorgeschlagen von Deutschland (VkBl. 3/2010) und nun gezeichnet vom Vereinigten Königreich. Die Vereinbarung ist damit anwendbar im direkten Verkehr zwischen sowie innerhalb dieser Staaten. Sie läuft zum 31. Dezember 2010 aus.

 

Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.

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