Knapp zwei Wochen nach der letzten Signatur hat die multilaterale Vereinbarung M205 nun bereits den vierten Unterzeichner gefunden: Das spricht für ein starkes Bedürfnis in der Praxis.
Folgende Veränderungen haben sich für den Straßenverkehr ergeben:
M205 − Beförderung von Gütern, die nach Klasse 9 des ADR als gefährlich eingestuft sind, nach den Vorschriften des IMDG-Codes oder der Technischen Anweisungen der ICAO jedoch als nicht gefährlich gelten, unter Abweichung des letzten Satzes von Absatz 1.1.4.2.1 − gezeichnet vom Vereinigten Königreich, Dänemark, Belgien und neu von Finnland. Die Vereinbarung ist damit anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten.
Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.
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