Multilaterale ADR-Abkommen

Die multilaterale Vereinbarung M205 hat einen neuen Unterzeichner gefunden: Mit Belgien gilt sie nun bereits in drei Staaten.

Folgende Veränderungen haben sich für den Straßenverkehr ergeben:

M205 − Beförderung von Gütern, die nach Klasse 9 des ADR als gefährlich eingestuft sind, nach den Vorschriften des IMDG-Codes oder der Technischen Anweisungen der ICAO jedoch als nicht gefährlich gelten, unter Abweichung des letzten Satzes von Absatz 1.1.4.2.1 − gezeichnet vom Vereinigten Königreich, von Dänemark und neu von Belgien. Die Vereinbarung ist damit anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten.


Werden die genannten Güter in einer Transportkette befördert, die auch eine See- oder Luftbeförderung einschließt, dürfen Versandstücke, Container, ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer von den Anforderungen des ADR für Verpackung, Zusammenpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken oder Anbringen von Großzetteln und orangefarbener Kennzeichnung des ADR ausgenommen werden. Für leere und ungereinigte ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer gilt dies auch für den Weg zur Reinigung.

Die multilaterale Vereinbarung wurde auf Wunsch von Industrievertretern initiiert. Sie läuft am 1. Juni 2011 aus. Damit soll gewährleistet werden, dass genügend Zeit zur Verfügung steht, damit Güter, die sich bereits in der Transportkette befinden, diese auch nach dem Inkrafttreten des IMDG-Codes Amdt. 34 noch unter den Voraussetzungen der M205 beenden können.

Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.

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