Die M240 hat eine neue Zeichnung erhalten.
(ak) Es haben sich folgende Veränderungen für den Straßenverkehr ergeben:
M240 − Beförderung von Heizöl, schwer, und von Rückstandsheizöl − gezeichnet von Deutschland (VkBl. 14/2011), Belgien, dem Vereinigten Königreich, Italien, Irland und nun auch von Lettland. Abweichend von 8.2.1.1 bis 8.2.1.3 in Kapitel 8.2 ADR müssen Fahrer von Fahrzeugen mit Heizöl, schwer (Heizöl S), wenn es der UN 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig, N.A.G., oder der UN 3077, Umweltgefährdender Stoff, fest, N.A.G., zugeordnet worden ist, und Rückstandsheizöl (CAS 68476-33-5), wenn es der UN 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig, N.A.G., zugeordnet worden ist, die Ausbildungsvorschriften in Abschnitt 8.2.2 nicht einhalten und auch keine Ausbildungsbescheinigung nach Absatz 8.2.2.8.5 innehaben. Die Vereinbarung läuft zum 1. Januar 2013 aus.
Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben.
Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE. Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.
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