Multilaterale RID-Sondervereinbarung

In weiten Teilen Kontinentaleuropas kann die RID 9/2011 inzwischen genutzt werden.

(uh) Für den Eisenbahnverkehr hat sich folgende Änderung ergeben:

 

RID 9/2011 – Beförderung von UN 1402 CALCIUMCARBID der Klasse 4.3 Verpackungsgruppe I in Tanks – gezeichnet von Deutschland, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Spanien und neu von der Tschechischen Republik. Danach darf UN 1402 CALCIUMCARBID, Klasse 4.3, Verpackungsgruppe I, unter bestimmten Voraussetzungen abweichend von den Bestimmungen in Spalte (12), Tabelle A, Kapitel 3.2, RID in Tanks mit der Tankcodierung S2, 65AN (+) befördert werden. Die Tanks müssen mit dem Vermerk "Nicht öffnen während der Beförderung. Bildet in Berührung mit Wasser entzündbare Gase." versehen sein.

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