M244 kann jetzt in acht Ländern genutzt werden.
(ur) M244 – Beförderung von UN 1013 Kohlendioxid oder UN 1066 Stickstoff, verdichtet, deren Produkt aus Prüfdruck und Fassungsraum mehr als 15 MPa x Liter (150 bar x Liter) und nicht mehr als 15,2 MPa x Liter (152 bar x Liter) beträgt – gezeichnet von Schweden, Deutschland (VkBl. 1/2012), Frankreich , dem Vereinigten Königreich, Finnland, Dänemark, Österreich und neu von den Niederlanden. Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2012. Seit dem 1. Januar 2011 gilt Sondervorschrift 653 nur noch für Gasflaschen mit einem Produkt aus Prüfdruck und Fassungsraum bis 15 MPa x Liter. Da aber viele Flaschen für UN 1013 Kohlendioxid, vor allem solche für Wassersprudelgeräte in privaten Haushalten, ein höheres Produkt aufweisen, ist für sie diese Sondervorschrift nicht anwendbar. Die Erhöhung auf 15,2 MPa x Liter ist für das ADR 2013 bereits beschlossene Sache. Die vorliegende Vereinbarung ermöglicht den Transport unter den erleichterten Bedingungen der SV 653 bereits jetzt.
Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE. Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.
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