Es hat sich einiges getan auf dem Gebiet der multilateralen Abkommen. Drei haben neuen Zeichnungen erhalten, viele sind wegen Zeitablaufs nicht mehr gültig.
(ak) Damit haben sich für den Straßenverkehr folgende Veränderungen ergeben:
M216 − Beförderung von Flaschen für Atemschutzgeräte − wenn Flaschen für UN 1072 Sauerstoff, verdichtet, UN 1956 verdichtetes Gas n.a.g. und UN 3156 verdichtetes Gas, oxidierend, n.a.g. der EG-Druckgeräterichtlinie entsprechen, müssen sie nicht gem. Kap. 6.2 des ADR befördert werden. Vorgeschlagen von der Schweiz, gezeichnet von Deutschland (Vkbl. 15/2010), Frankreich, Schweden und Luxemburg. Die Vereinbarung läuft zum 1. Januar 2013 aus.
M224 − Beförderung von Natriumbatterien oder Natriumzellen (UN 3292) − vorgeschlagen vom Vereinigten Königreich, gezeichnet von Deutschland (Verkehrsblatt Nr. 21/2010) und nun auch von der Tschechischen Republik. Unter Abweichung von Kapitel 3.2 und Sondervorschrift 239 des ADR dürfen Natriumbatterien oder Natriumzellen, (UN 3292) befördert werden, ohne die in Satz 1 der Sondervorschrift 239 bezeichneten Anforderungen einzuhalten. Andere gefährliche Stoffe außer Natrium, Schwefel und Natriumverbindungen dürfen in der Batterie oder Zelle nicht enthalten sein. Die Vereinbarung läuft zum 31. Dezember 2012 aus.
M226 - Beförderung von calciumcarbidhaltigen Entschwefelungsmitteln der UN 1402 (CALCIUMCARBID), Klasse 4.3, Verpackungsgruppe I - vorgeschlagen von Deutschland (Vkbl. 23/2010), gezeichnet von Frankreich, Schweden und jetzt auch von Österreich. Ablaufdatum dieser Vereinbarung ist der 1. Juli 2015.
Außerdem sind zum Jahresende zahlreiche multilaterale Vereinbarungen ausgelaufen: M177, M195, M197, M199, M209, M210, M211, M214 und M219.
Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE. Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!