Ab 1. Januar 2025 dürfen mehrere zeitweilige Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR/RID nicht mehr angewendet werden.
(mih) Ab 1. Januar 2025 dürfen folgende zeitweilige Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR/RID nicht mehr angewendet werden:
Die Multilaterale Vereinbarung M322 – Beförderung von UN 0335 und UN 0336 Feuerwerkskörper – ist bereits seit Mitte August 2024 nicht mehr anwendbar.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!