Neu: M294 für Lithiumbatterie-Prototypen

In Deutschland und Frankreich ist es ab sofort möglich, Erleichterungen bei der Beförderung von Prototypen großer Lithium-Ionen-Batterie-Baugruppen der UN 3480 zu nutzen.

(mih) Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus) hat die von Frankreich initiierte Multilaterale Vereinbarung M294 gemäß Abschn. 1.5.1 ADR gezeichnet. Sie betrifft die Beförderung von Prototypen großer Lithium-Ionen-Batterie-Baugruppen (UN 3480) und gilt bis 31. Dezember 2017.

Abweichend von den Bestimmungen der Sondervorschrift 310 Kap. 3.3 ADR können Prototypen großer Lithium-Ionen-Batterie-Baugruppen aus der Vorproduktion, die nicht entsprechend Unterabschn. 38.3 Handbuch Prüfungen und Kriterien geprüft wurden und deren Bruttomasse 100 kg übersteigt – die Bauart muss weitere Voraussetzungen erfüllen –, in stabilen Verpackungen, die nicht nach Kap. 6.1 ADR zugelassen wurden, befördert werden.

Die Verpackungen müssen den in dieser Multilateralen Vereinbarung festgelegten Anforderungen entsprechen. Zudem wird der Begriff „nicht brennbar“ für Zwecke der M294 festgelegt. Alle anderen ADR-Vorschriften hinsichtlich der Beförderung von Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) sind anwendbar.

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