Im Verkehrsblatt 3/08 wurde auf S. 50 unter der lfd. Nr. 16 die Neufassung der Allgemeinverfügung Nr. D/BAM/ADR/003 − Zulassung der Verpackung für die Beförderung von ansteckungsgefährlichen Tierkörpern auf der Straße − veröffentlicht. Darin wurde eine Freistellung des Transports einzelner infizierter Tierkörper von der Fundstelle zur staatlichen veterinärmedizinischen Stelle ergänzt.
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