Befähigungen aller Besatzungsmitglieder in einem Regelwerk zusammengefasst
(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mit Datum vom 26.11.2021 die Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt bekannt gemacht (BGBl. 2021 I S. 4982). Die Verordnung ist am 7. Dezember 2021 in Kraft getreten.
Die Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates muss bis zum 17. Januar 2022 in deutsches Recht umgesetzt werden. Zum gleichen Zeitpunkt muss die hiermit verbundene delegierte Richtlinie (EU) 2020/12 der Kommission vom 2. August 2019 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Standards für Befähigungen und entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten, für praktische Prüfungen, für die Zulassung von Simulatoren und für die medizinische Tauglichkeit in deutsches Recht umgesetzt werden. Zugleich erfordern zwei zur Konkretisierung der Richtlinie (EU) 2017/2397 erlassene EU-Verordnungen weitere Anpassungen im nationalen Recht.
Zur Umsetzung der beiden Richtlinien unter Berücksichtigung der beiden Verordnungen werden daher in erster Linie die Vorschriften über die Befähigungen aller Besatzungsmitglieder angepasst und gemeinsam mit den Besatzungsvorschriften in einem neuen Regelwerk, der Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV), zusammengefasst.
Zur Umsetzung der Binnenschiffspersonalverordnung sind am 6. Dezember 2021 als Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil I die „Anlagen zur Binnenschiffspersonalverordnung vom 26. November 2021“ veröffentlicht worden. Dort finden sich u.a. auch erforderliche Lehrinhalte / Lernziele beim Umgang mit Gefahrstoffen und gefährlichen Gütern an Bord in folgenden Anlagen:
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