Die Deutsche Post hat ihre Regelungen zum Versand von Gefahrgut abgeändert. Grund ist die Einstellung der innerdeutschen Briefbeförderung per Luftpost.
Die Deutsche Post AG hat mit Wirkung zum 1. August 2009 ihre "Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen" geändert. Diese sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BRIEF und PAKET National. Die Anpassung war erforderlich, weil die innerdeutsche Briefbeförderung auf dem Luftweg zum 1. August 2009 eingestellt wird.
Die Bestimmungen regeln in "Teil 1 BRIEF National" den Postversand ansteckungsgefährlicher Stoffe der Klasse 6.2 in Groß- und Maxibriefen sowie in "Teil 2 DHL PAKET National" den Postversand gefährlicher Güter anderer Gefahrgutklassen in Paketen, Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen. Das Unternehmen hat Teil 1 nun auf die Gefahrgutvorschriften des Straßenverkehrs (ADR) umgestellt. Die neuen Bedingungen bringt einige Erleichterungen für die Kunden (Versender) mit sich. Sie sind im Internet ausführlich erläutert.
Was ist geblieben?
Was hat sich geändert?
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!