Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt liegt in neuer Fassung vor
(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) mit Datum vom 26. März 2021 bekannt gemacht (BGBl. 2021 I S. 481).
Die Neufassung der GGVSEB in der vom 2. April 2021 an geltenden Fassung berücksichtigt
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