Die neue "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland" 2008/68/EG tritt am 20. Oktober 2008 in Kraft.
Die Richtlinie löst die bisherigen Richtlinien 94/55/EG (Gefahrguttransport Straße) und 96/49/EG (Gefahrguttransport Eisenbahn) ab. Auch die Richtlinien 96/35/EG und 2000/18/EG über Gefahrgutbeauftragte werden aufgehoben.
Bereits am 19. Juni 2008 hatte das Europäische Parlament die Richtlinie mit der Nummer 2008/68/EG entsprechend dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates beschlossen. Nachdem nunmehr der Abgleich der Texte in allen Sprachen der Gemeinschaft abgeschlossen werden konnte, haben die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates die Richtlinie am 24. September 2008 unterschrieben und damit vollzogen. Sie wurde am 30.9.2008 im Amtsblatt der EU Nr. L 260/13 verkündet.
Für die Umsetzung der erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften lässt die Richtlinie den Mitgliedsstaaten Zeit bis spätestens 30. Juni 2009. Sie soll mit der neuen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) erfolgen. Das Verordnungsgebungsverfahren ist bereits angelaufen, wird sich aber voraussichtlich bis ins Frühjahr 2009 ziehen.
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