Neue Multilaterale Vereinbarung zum ADN

Für Deutschland und Frankreich ist eine Abweichung beim Explosionsschutz anwendbar geworden.

(uh) Die von Deutschland vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M011 zum ADN über die Verwendung von Flammensperren und Flammendurchschlagsicherungen auf Binnentankschiffen wurde jetzt von Frankreich und Österreich gezeichnet und ist damit anwendbar innerhalb der Zeichnerstaaten sowie im direkten Verkehr zwischen ihnen.

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