Die FeV und die BKatV sind geändert worden – mit Konsequenzen für die Beförderung gefährlicher Güter.
(mih) Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) haben die „Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 5. November 2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2013 I S. 3920 bekannt gemacht. Die Verordnung enthält neben Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) u.a. auch solche der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).
Die wesentlichen Konsequenzen für die Beförderung gefährlicher Güter:
Die Verordnung – und somit die sog. Punktereform von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer – tritt, mit Ausnahme einer Übergangsregelung betreffend § 76 Absatz Nummer 16 Satz 1 FeV, am 1. Mai 2014 in Kraft.
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