Der Paketdienstleister DHL aktualisiert seine Regelungen für Gefahrgutpakete
(ur) Die „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen, Teil 2 DHL PAKET national“ gelten seit 1.7.2019 und sind an das ADR 2019 angepasst. In der nun gültigen Version ist die augenfälligste Änderung die Erhöhung der Höchstmengen je Versandstück auf 15 Liter bzw. 15 Kilogramm. Diese höchstzulässige Nettomenge je Versandstück darf nicht überschritten werden.
Dazu kommen einige weitere geänderte und neue Bestimmung bei den einzelnen Gefahrgutklassen gegenüber der Version von 2017. Beispielsweise wurde für die UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481 die Sondervorschrift SV 387 mit aufgenommen. Bei UN 3082 / 3077 erhöhen sich die Höchstmengen je Innenverpackung / Gegenstand von 1 Liter / 1 Kilogramm (Stand 2017) nun auf 3 Liter / 3 Kilogramm.
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