Seit Anfang 2017 sind aktualisierte Schriftliche Weisungen für Gefahrgutbeförderungen per Lkw vorgeschrieben. Die UNECE hat nun ein Muster in einer weiteren Sprache veröffentlicht.
(ur) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat ein weiteres Muster der überarbeiteten Schriftlichen Weisungen gemäß Unterabschn. 5.4.3.4 ADR 2017 veröffentlicht. Sie stehen in Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Französisch, Lettisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch (aktualisiert), Tschechisch, Türkisch und Ungarisch sowie neu in Polnisch zur Verfügung.
Laut allgemeiner Übergangsvorschrift im ADR 2017 ist es erlaubt, die bisherigen Schriftlichen Weisungen gemäß ADR 2015 bis 30. Juni 2017 weiterzuverwenden. Und laut Übergangsvorschrift in Unterabschn. 1.6.1.35 ADR 2017 ist es erlaubt, die Schriftlichen Weisungen gemäß ADR 2013 bis ebenfalls 30. Juni 2017 weiterzuverwenden.
In den Schriftlichen Weisungen im ADR 2017 ist u.a. Folgendes geändert:
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