Das BMVBS hat die Informationen zur „Beschränkung der Nutzung von Straßentunneln gemäß ADR“ auf neuesten Stand gebracht.
(mih) Das Gefahrgutreferat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Deutschland betreffenden Informationen zur „Beschränkung der Nutzung von Straßentunneln gemäß ADR“ aktualisiert.
Die jüngste Änderung:
Die Kennzeichnung der Tunnel erfolgt mit den Buchstaben B bis E auf Zusatztafeln zum Verkehrszeichen 261. Für die Kategorisierung der Tunnel in Deutschland und die entsprechende Kennzeichnung sind die Länder zuständig. Verbindlich sind stets die vor Ort angebrachten Kennzeichnungen und Verkehrszeichen. Die entsprechenden Informationen anderer Staaten sind auf den Internetseiten der UNECE zu finden.
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