Ein weiterer Staat ist dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigetreten: die Ukraine.
(ak) Die Ukraine ist dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) am 28. Januar 2010 beigetreten. Dabei schloss sie für sich aber, wie es Paragraph 1 von Artikel 16 ermöglicht, die Bindung an Artikel 15 aus. Dieser beinhaltet das Verfahren der Streitbeilegung unter den Vertragsparteien.
Das Übereinkommen tritt in der Ukraine vertragsgemäß einen Monat nach der Unterzeichnung in Kraft, am 28. Februar 2010. Die Hinterlegungsurkunde wurde auf den Internetseiten der Vereinten Nationen veröffentlicht.
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