Im Bundesgesetzblatt ist die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung bekanntgegeben worden. Neu gefasst wurden auch Tatbestände mit Gefahrgutbezug.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 5. Januar 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 1. Februar 2009 in Kraft.
Geändert wurden unter anderem auch § 3 sowie der Anhang zu § 11 der Anlage zur Verordnung, die sich auf den Transport gefährlicher Güter beziehen.
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