Neuer Bußgeldkatalog Rhein und Mosel

Aktualisierung berücksichtigt neue auf dem Rhein und auf der Mosel geltende Vorschriften

(ur) Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) und die Moselkommission veröffentlichen gemeinsam „Empfehlungen für einheitliche Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gegen die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf dem Rhein und auf der Mosel“, auch „Bußgeldkatalog“ genannt. Im Laufe von mehreren gemeinsamen Sitzungen in den Jahren 2018 und 2019 haben die Sachverständigen der beiden Flusskommissionen den Bußgeldkatalog aktualisiert, um darin neue auf dem Rhein und auf der Mosel geltende Vorschriften zu berücksichtigen.

Der Bußgeldkatalog hat zum Ziel, durch eine einheitliche Auflistung der zu verhängenden Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gegen die auf dem Rhein und auf der Mosel geltenden Polizeiverordnungen die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt zu erhöhen und zur Vereinheitlichung des Schifffahrtsrechts beizutragen. Eine unterschiedliche Ahndung könnte rechtlich problematisch sein und von den Betroffenen als ungerecht empfunden werden. Der Bußgeldkatalog gibt die einheitliche und international abgestimmte Auffassung der Schiffssicherheitsexperten wieder.

Die beiden Flusskommissionen sind sich der Tatsache bewusst, dass sich die Verfolgung und Ahndung der Zuwiderhandlungen gegen die Polizeiverordnungen nach innerstaatlichem Recht ihrer Mitgliedstaaten richtet und dort zum Teil sogar die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte besteht, in deren Unabhängigkeit nicht eingegriffen werden kann. Daher ist der Bußgeldkatalog als eine Empfehlung zu verstehen.
Auch wenn die Verstöße gemäß innerstaatlichem Recht geahndet werden und der Bußgeldkatalog folglich nur eine Empfehlung sein kann, stellt er trotzdem ein sinnvolles Instrument für die zuständigen Stellen dar, die mit der Ahndung der Zuwiderhandlungen gegen die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften befasst sind.

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