Neues ADR 2011

Im Bundesgesetzblatt ist die konsolidierte deutsche Fassung des neuen ADR 2011 bekannt gegeben worden. Der volle Wortlaut ist als Anlageband erhältlich.

(ak) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die  "Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)" im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 34 auf Seite 1402 veröffentlicht.

 

Sie enthält die in Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 28 veröffentlichten Änderungsanweisungen der "21. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen (21. ADR-Änderungsverordnung – 21. ADRÄndV)".

 

Der volle Wortlaut der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in der ab dem 1. Januar 2011 geltenden Fassung kann als Anlageband bestellt werden.

 

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