Neues Punktesystem bleibt

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat einen Petitionsantrag, welcher die Beibehaltung des bisherigen Systems gefordert hatte, abgelehnt.

(mih) Ab 1. Mai dieses Jahres werden die neuen Punkteregelungen für Verstöße im Straßenverkehr gelten. Dann nämlich tritt die geänderte Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft (Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2013 I S. 3920). Betroffen sind auch Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Regelungen.

Wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) berichtet, werden diese Änderungen des Punktesystems nicht zurückgenommen. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages habe vergangene Woche einen Petitionsantrag, welcher die Beibehaltung des bisherigen Systems gefordert hatte, abgelehnt.

Die Reform sei sinnlos und schaffe mehr Bürokratie, so der Antrag. Verkehrssicherheit entstehe aber nicht durch die Veränderung der Regelungen, sondern durch konsequente Überwachung ihrer Einhaltung. Das bestehende System habe sich bewährt und stelle aufgrund der Vergabe von bis zu sieben Punkten je Verstoß eine differenzierte, effektive und gerechte Regelung dar. Nötige Anpassungen sollten daher innerhalb des vorhandenen Punktesystems vorgenommen werden. Zudem stehe zu befürchten, dass eine „Verschärfung des Punkteregimes“ Berufskraftfahrer existenziell gefährde, da diese schneller ihren Arbeitsplatz verlieren könnten.

Der Petitionsausschuss hingegen stellte fest: Das herkömmliche Mehrfachtäter-Punktesystem sei insbesondere aufgrund der komplizierten Berechnung der verschiedenen Tilgungsfristen schwer nachvollziehbar gewesen. Außerdem habe es bei den Fahrerlaubnisbehörden sowie den Gerichten zu erheblichem Verwaltungsaufwand und Auslegungsschwierigkeiten geführt. Das neue System führe hingegen durch den Verzicht auf die komplizierten Tilgungsregelungen und die Vereinfachung durch die Schaffung eines Kategoriensystems mit ein, zwei und drei Punkten zu transparenteren Regelungen und einer Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Auch die Befürchtung, die neuen Regeln gefährdeten berufliche Vielfahrer in ihrer Existenz, teilt der Petitionsausschuss nicht. Richtig sei vielmehr, dass eine Reihe verkehrsgefährdender Verstöße möglicherweise rascher zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt als zuvor. Dies sei jedoch nicht die zwingende Folge für Berufskraftfahrer, sondern die im Sinne der Verkehrssicherheit beabsichtigte Sanktion für Verkehrsteilnehmer, die wiederholt die Verkehrssicherheit und damit mittelbar oder unmittelbar Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Besonders Vielfahrer dürften ein hohes Interesse daran haben, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet wird.

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