Neues und Bewährtes im Programm

Ein Entwurf der geplanten GGVSEB liegt bereits vor. Sinnvoll oder nicht – darüber bestand auch bei der Gefahrgut-Experten-Tagung in Siegburg Uneinigkeit.

Ob die geplante Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) tatsächlich Vereinfachungen zur Folge haben wird, ist nach Ansicht von Jörg Holzhäuser vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz zumindest fragwürdig. Noch hat der Bundesrat seine erforderliche Zustimmung jedoch nicht erteilt. Fest stehen hingegen die neuen Tunnelcodes, die jedem Tunnel künftig zugeordnet werden. Auf den Gefahrgut-Experten-Tagen in Siegburg bezweifelte Holzhäuser, ob die ADR-Vertragsstaaten die Bewertung sämtlicher Tunnel fristgemäß bis Anfang 2010 durchführen können.

 

Vom 20. bis 22. Oktober bot die Tagung unter der Leitung von Klaus Ridder und Jörg Holzhäuser die Möglichkeit zu Fachgesprächen und Diskussion. Neben den Neuerungen im Gefahrgutrecht für 2009 stand dabei insbesondere die Beförderung von Explosivstoffen einschließlich Feuerwerkskörpern im Mittelpunkt. Zum Jahresende kommt es oft zu logistischen Problemen, weil der Verkauf der Feuerwerkskörper erst nach Weihnachten erlaubt ist. Insbesondere die großen Discounter setzen dann einige hundert Kilogramm täglich ab; diese Mengen dürfen aber auf firmeneigenem Gelände nicht gelagert werden. Es empfehle sich, rechtzeitig zur Jahresmitte die Abnehmer auf die einzuhaltenden Vorschriften aufmerksam zu machen, berichtete der Weco-Gefahrgutbeauftragte Hans-Josef Weißenfels.

 

Die im ADR ab 2009 reglementierten MEMU (mobile explosive manufacturing units) darf laut Jürgen Schroer, Sprengstoffexperte bei der Bezirksregierung Arnsberg, nur ein Fahrzeugführer mit Befähigungsschein für die Beförderung von Sprengstoffen nach § 20 SprengG fahren. Wer einen solchen besitze, gehöre zur Crème de la Crème der Gefahrgutfahrer.

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