Die neue Fassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt enthält die Änderungsverordnungen der letzten zwei Jahre.
(ak) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat eine Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 67 vom 21. Dezember 2011 auf den Seiten 2733 ff. bekannt gemacht.
In dem nun insgesamt 63 Seiten umfassenden Dokument sind sämtliche Änderungsverordnungen des Zeitraums Januar 2009 bis Dezember 2011 eingearbeitet.
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