Neufassung der GGVSEB bekannt gemacht

Damit liegt wieder eine konsolidierte Fassung der GGVSEB vor.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat eine Neufassung der seit 1. Januar dieses Jahres geltenden Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bundesgesetzblatt (BGBl.) bekannt gemacht (BGBl. 2013 I S. 110). Damit liegt wieder eine konsolidierte Fassung der GGVSEB vor.

Die Neufassung berücksichtigt die Fassung der Bekanntmachung der GGVSEB vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2011 I S. 2733) und Artikel 1 der „Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften“ vom 19. Dezember 2012 (BGBl. 2012 I S. 2715). Letzterer enthielt die Änderungen auf der Basis von ADR/RID/ADN 2013.

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