Neufassung des ADR

BMVI macht konsolidierte Fassung des ADR 2021 bekannt

(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Datum vom 16. November 2021 auf Grund des Artikels 2 der 28. ADR-Änderungsverordnung vom 14. Oktober 2020 (BGBl. 2020 II S. 757; 2021 II S. 242) den Wortlaut der amtlichen deutschen Übersetzung der Anlagen A und B zu dem Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in der seit dem 1. Januar 2021 geltenden Fassung als Anlage bekannt gemacht (BGBl. 2021 II S. 1184).

Die Neufassung (ADR) ist am 25. November 2021 im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 24 als Anlageband veröffentlicht worden.

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