Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) macht Neufassung des ADR bekannt
(ur) Das BMVI hat die Neufassung der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 4. Juli 2019 (BGBl 2019 II S. 756) bekannt gemacht.
Auf Grund des Artikels 2 der 27. ADR-Änderungsverordnung vom 25. Oktober 2018 (BGBl. 2018 II S. 443) wird der Wortlaut der amtlichen deutschen Übersetzung der Anlagen A und B zum ADR in der seit dem 1. Januar 2019 geltenden Fassung als Anlage veröffentlicht.
Die Neufassung berücksichtigt:
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!