Ergänzende Vorschriften und Liste der Tunnelbeschränkungen wurden ajouriert
(ur) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat auf ihrer Webseite „Country information (Competent Authorities, Notifications)“ aktualisierte Informationen der Niederlande entsprechend 1.9.4 ADR (Ergänzende Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter auf der Straße) und Tunnelbeschränkungen gemäß 1.9.5 ADR veröffentlicht.
Die zur Verfügung gestellten Informationen sind nun auf dem Stand vom 12. Dezember 2022.
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