Ausgestellte Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADN nach altem Muster bleiben bis Ende Dezember 2022 gültig
M032 – Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN, ausgestellt von Deutschland und Luxemburg – initiiert von Deutschland, gezeichnet von Frankreich und neu von den Niederlanden.
Abweichend von den Vorschriften der Absätze 8.2.2.8.1 und 8.2.2.8.2 ADN in Verbindung mit Unterabschnitt 1.6.8.2 ADN werden Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN, die seit dem 1. Januar 2022 von den zuständigen Behörden Deutschlands und Luxemburgs in dem bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Muster neu ausgestellt wurden und werden, bis zum 31. Dezember 2022 als gültig anerkannt.
Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2022.
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