Die Erleichterungen der Multilateralen Vereinbarung zum ADR M265 sind damit auch im Nachbarland anwendbar.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß 1.5.1 ADR hat es folgende Änderung gegeben:
M265 – Sondervorschrift S12 in Kapitel 8.5 – gezeichnet von Belgien, Schweden und Spanien sowie neu von den Niederlanden (gültig bis 31. Dezember 2014). Dieser Regelungsinhalt wird voraussichtlich im ADR 2015 zu finden sein.
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