Niederlande zeichnen M268

Diese Multilaterale Vereinbarung soll die Beförderung von UN 3509 Altverpackungen, leer, ungereinigt erleichtern.

(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR hat es folgende Änderung gegeben:

M268 – Beförderung von Altverpackungen, leer, ungereinigt – gezeichnet von Belgien, Frankreich und Spanien sowie neu von den Niederlanden (gültig bis 31. Dezember 2014). Sie ermöglicht es, neue Vorschriften für leere, ungereinigte Altverpackungen (UN 3509) gemäß ADR 2015 schon jetzt anzuwenden. Die Vorschriften gelten für Altverpackungen, die gefährliche Güter mit Ausnahme von radioaktiven Stoffen enthalten haben und die zur Entsorgung, zum Recycling oder zur Wiederverwendung ihrer Werkstoffe befördert werden.

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