Mithilfe der Multilateralen Vereinbarung sind insbesondere größere Verpackungen für Abfallstoffe erlaubt, die mit bestimmten ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie A (UN 2814) verunreinigt sind oder verunreinigt sein können.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M315 – Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist – gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 2019 S. 2), Luxemburg und der Schweiz sowie neu von den Niederlanden (gültig bis 31. Dezember 2023).
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