Die Multilaterale Vereinbarung, die Erleichterungen bei der Beförderung von Trockeneis als Kühlmittel ermöglicht, gilt nun auch in Norwegen.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR hat es folgende Änderung gegeben:
M260 – Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen (Trockeneis-Problematik) – gezeichnet von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland (VkBl. 12/2013), Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg,den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Norwegen (gültig bis 31. Dezember 2014). Die M260 erlaubt es, den neuen Absatz 5.5.3.1.4 ADR 2015 vorfristig anzuwenden.
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